Die Wahrheit zum Thema Plakate !!

In der RP wurden die Grünen verleumdet mit der Behauptung, dass sie als Umwelt-Partei einer freiwilligen Beschränkung der Plakatflut nicht zu stimmen würden. Dies ist so nicht richtig:

Die CDU hatte vorgeschlagen einen gemeinsamen Antrag zu stellen, der allen Parteien (also auch Piraten, AfD, Linke) verbieten würde kleine Plakatständer zu benutzen.

 Hier haben wir dagegen gestimmt, weil

  • Grossplakate wie sie doch schon durch CDU, FDP und SPD geplant waren, wären hiervon ausgenommen.
  • Es nicht unserem demokratischen Verständnis entspricht, um anderen Parteien vor zu schreiben wie diese ihren Wahlkampf führen.
  • Wir keine Lust haben uns kleine Plakate verbieten zu lassen, da wir ja als ärmere Partei kein Geld für Grossplakate haben. Vergiftete Äpfel wollen wir nicht!

 

Originaltext Antrag CDU Kranenburg 8 März 2014

Gemeinsamer Antrag zur Beschränkung der Sondernutzungserlaubnis fürs Plakatieren der im Rat der Gemeinde Kranenburg vertretenen Parteien anlässlich der Kommunal-, Kreistags- und Europawahl am 25. Mai 2014 auf die durch die Gemeinde Kranenburg bereitgestellten öffentlichen Plakatflächen.

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steins,

 

als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses der antragstellenden Fraktionen möchten wir Sie bitten, sicherzustellen, dass anlässlich der Kommunal-, Kreistags- und Europawahl am 25. Mai 2014 die Sondernutzungserlaubnis fürs Plakatieren in der so genannten heißen Wahlkampfphase (ca. 4-6 Wochen vor den Wahlen) für alle Parteien nur auf die durch die Gemeinde Kranenburg bereitgestellten öffentlichen Plakatflächen gestattet wird.

Wir bitten Sie, dafür Sorge zu tragen, dass in allen Ortsteilen der Gemeinde Kranenburg ausreichend öffentliche Plakatflächen im jeweiligen Verhältnis zur Einwohnerzahl zur Verfügung gestellt werden.

Straßenüberspannende Banner einer einzelnen Partei sollen ebenfalls von der einschränkenden Regelung betroffen sein.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Großplakate der Parteien (z.B. „Wesselmänner“ oderGroßbanner), die an Straßenrändern aufgestellt werden können.

Wir möchten Sie bitten, verwaltungsseitig die o.a. Beschränkungen der Sondernutzungserlaubnis fürs Plakatieren öffentlich bekannt zu machen


Bericht der RP vom 15.04 >>

Volkhardt Wille MdL

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